Oberlandesgericht Köln, 2010-07-02, 6 U 48/10

6 U 48/10Obergericht02.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 48/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-02

Aktenzeichen: 6 U 48/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0702.6U48.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 4 Nr. 10

Tenor

1.) Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 25.2.2010 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln -31 O 712/09- abgeändert.

Der Antragsgegnerin wird es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, die Ordnungshaft jeweils zu vollziehen am gesetzlichen Vertreter, untersagt,

die Antragstellerin an der Benutzung des AdWords "Duravit" für Werbeanzeigen bei der Suchmaschine Google zu hindern.

2.) Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen hat die Antragsgegnerin zu tragen.

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