20 U 174/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-07-09, 20 U 174/09
Oberlandesgericht Köln, 2010-07-09, 20 U 174/09
20 U 174/09Obergericht09.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 174/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-09
Aktenzeichen: 20 U 174/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0709.20U174.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 14. Oktober 2009 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 26 O 219/08 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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