Oberlandesgericht Köln, 2010-07-19, 6 AuslA 322/92

6 AuslA 322/92Obergericht19.07.2010

Regest

Die Bestellung zum Pflichtbeistand ( § 40 Abs. 2 IRG) wirkt nicht in das Verfahren über die Erweiterung der Auslieferungsbewilligung gem. § 35 IRG fort.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 AuslA 322/92 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-07-19

Aktenzeichen: 6 AuslA 322/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0719.6AUSLA322.92.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Die Bestellung zum Pflichtbeistand ( § 40 Abs. 2 IRG) wirkt nicht in das Verfahren über die Erweiterung der Auslieferungsbewilligung gem. § 35 IRG fort.

Tenor

Die Auslieferung des serbischen Staatsangehörigen S. aus Deutschland in die Schweiz zur Strafverfolgung wegen der ihm im Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Solothurn vom 31.05.2010 zur Last gelegten Straftat wäre zulässig.

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