6 AuslA 322/92•Oberlandesgericht Köln, 2010-07-19, 6 AuslA 322/92
Oberlandesgericht Köln, 2010-07-19, 6 AuslA 322/92
6 AuslA 322/92Obergericht19.07.2010
Regest
Die Bestellung zum Pflichtbeistand ( § 40 Abs. 2 IRG) wirkt nicht in das Verfahren über die Erweiterung der Auslieferungsbewilligung gem. § 35 IRG fort.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 AuslA 322/92 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-07-19
Aktenzeichen: 6 AuslA 322/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0719.6AUSLA322.92.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Die Bestellung zum Pflichtbeistand ( § 40 Abs. 2 IRG) wirkt nicht in das Verfahren über die Erweiterung der Auslieferungsbewilligung gem. § 35 IRG fort.
Tenor
Die Auslieferung des serbischen Staatsangehörigen S. aus Deutschland in die Schweiz zur Strafverfolgung wegen der ihm im Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Solothurn vom 31.05.2010 zur Last gelegten Straftat wäre zulässig.
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