4 U 30/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-07-20, 4 U 30/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 U 30/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-20
Aktenzeichen: 4 U 30/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0720.4U30.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 03.12.2009 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 O 126/09 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 9/10 und der Beklagte zu 1/10.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 4/5 und der Beklagte zu 1/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrags leistet.
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