11 U 212/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-07-21, 11 U 212/09
Oberlandesgericht Köln, 2010-07-21, 11 U 212/09
11 U 212/09Obergericht21.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 212/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-21
Aktenzeichen: 11 U 212/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0721.11U212.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17. November 2009 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 12 O 140/09 – wie folgt abgeändert:
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des gesamten Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleitung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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