Oberlandesgericht Köln, 2010-07-23, 2 U 32/10

2 U 32/10Obergericht23.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 U 32/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-07-23

Aktenzeichen: 2 U 32/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0723.2U32.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 10.02.2010 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 49/09 - durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Der Kläger erhält Gelegenheit, hierzu bis zum 17.08.2010 Stellung zu nehmen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass mit einer Verlängerung der Frist zur Stellungnahme nicht gerechnet werden kann.

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