Oberlandesgericht Köln, 2010-07-26, 4 U 9/10

4 U 9/10Obergericht26.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 U 9/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-07-26

Aktenzeichen: 4 U 9/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0726.4U9.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

weist der Senat darauf hin, dass beasichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig durch Beschluss zurückzuweisen.

Der Berufungsklägerin wird Gelegenheit gegeben, binnen 3 Wochen nach Zugang dieses Beschlusses zu den Hinweisen Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob die Berufung ggfs. aus Kostengründen zurückgenommen wird.

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