4 WF 128/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-07-26, 4 WF 128/10
Oberlandesgericht Köln, 2010-07-26, 4 WF 128/10
4 WF 128/10Obergericht26.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 WF 128/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-07-26
Aktenzeichen: 4 WF 128/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0726.4WF128.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 17.06.2010 - 405 F 78/10 -, mit welchem die einstweilige Anordnung vom 30.04.2010 bestätigt worden ist, wonach dem Antragsgegner verboten wird, die Antragstellerin zu bedrohen, zu belästigen, zu verletzen oder sonst körperlich zu misshandeln, sich der Wohnung der Antragstellerin - X. 00, XXXXX C. - näher als 20 Meter, ebenso ihrem Ausbildungsplatz in der D.-E.-Pharmazieschule, Q. Straße 01, XXXX0 C. sowie der Wohnung ihrer Mutter, B. I., S. Straße 02, XXX00 F. zu nähern, sich der Antragstellerin auch sonst näher als 20 Meter zu nähern, der Antragstellerin aufzulauern, ein Zusammentreffen mit der Antragstellerin herbeizuführen sowie mit der Antragstellerin - auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln - Verbindung aufzunehmen, wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.
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