6 W 98/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-07-26, 6 W 98/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 98/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-07-26
Aktenzeichen: 6 W 98/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0726.6W98.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28.4.2010 - 203 O 74/10 - teilweise abgeändert.
Die Verwendung von Verkehrsdaten (§ 3 Nr. 30 TKG) durch die Beteiligte zur Erteilung der Auskunft an die Antragstellerin über Namen und Anschriften derjenigen Nutzer, denen zu den in der Anlage ASt 1 unter den laufenden Nummern 116 bis 150 (das Album "Sportfreunde Stiller - MTV Unplugged in New York" betreffend) angegebenen Zeitpunkten die dort aufgeführten IP-Adressen zugeteilt waren, ist zulässig.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten tragen die Parteien selbst; Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Beschwerdewert: 3.000 €.
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