Oberlandesgericht Köln, 2010-07-27, 22 U 103/09

22 U 103/09Obergericht27.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 103/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-27

Aktenzeichen: 22 U 103/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0727.22U103.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 30.06.2009 - 20 O 250/09 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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