Oberlandesgericht Köln, 2010-07-29, 4 WF 130/10

4 WF 130/10Obergericht29.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 WF 130/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-07-29

Aktenzeichen: 4 WF 130/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0729.4WF130.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels und Antragsabweisung im Übrigen der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 18.06.2010 - 35 F 20/09 PKH - teilweise abgeändert und dem Antrag des Antragsgegners, ihm im Rahmen der ihm bewilligten Prozesskostenhilfe Rechtsanwalt Q. in Koblenz beizuordnen, dahin stattgegeben, dass die Beiordnung unter Ausschluss der bisher angefallenen Gebühren erfolgt.

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