Oberlandesgericht Köln, 2010-08-02, 6 AuslS 81/10

6 AuslS 81/10Obergericht02.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 AuslS 81/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-08-02

Aktenzeichen: 6 AuslS 81/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0802.6AUSLS81.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die Leistung von Rechtshilfe aufgrund des Rechtshilfeersuchens des Untersuchungsrichters des Kantons O./Schweiz vom 14. Dezember 2009 ist zulässig.

Die Einwendungen der Drittbeteiligten gegen die Herausgabe der von ihr mit Schreiben vom 15. Juni 2010 und vom 23. Juni 2010 an die Staatsanwaltschaft Köln übersandten Unterlagen betreffend das bei ihr bestehende Konto des Beschuldigten Konto-Nr. 000/0000000 an die schweizerischen Behörden des Kantons O. werden zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.