11 U 106/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-08-11, 11 U 106/09
Oberlandesgericht Köln, 2010-08-11, 11 U 106/09
11 U 106/09Obergericht11.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 106/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-11
Aktenzeichen: 11 U 106/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0811.11U106.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
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Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 25.5.2009 (20 O 108/09) wird dahin abgeändert, dass die Beklagte unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt wird, an die Klägerin 2.864,55 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinsatz seit dem 3.3.2009 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
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Die Kosten des Rechtstreits tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
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