2 Ws 488/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-08-12, 2 Ws 488/10
Oberlandesgericht Köln, 2010-08-12, 2 Ws 488/10
2 Ws 488/10Obergericht12.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 488/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-12
Aktenzeichen: 2 Ws 488/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0812.2WS488.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die Sache wird dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung folgender Rechtsfrage vorgelegt:
Ist unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 17.12.2009 - Individualbeschwerde Nr. 19359/04 - in Fällen, in denen eine Sicherungsverwahrung für vor dem 31.01.1998 begangene Taten angeordnet wurde, § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualstraftaten und anderen gefährlichen Straftätern vom 26.01.1998 (BGBl. I 160) oder § 67d Abs. 1 S. 1 StGB in der bis zum 31.01.1998 geltenden Fassung anzuwenden ?
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