6 AuslA 028/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-08-12, 6 AuslA 028/10
Oberlandesgericht Köln, 2010-08-12, 6 AuslA 028/10
6 AuslA 028/10Obergericht12.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 AuslA 028/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-12
Aktenzeichen: 6 AuslA 028/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0812.6AUSLA028.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die Auslieferung des rumänischen Staatsangehörigen B. N. nach Rumänien zur Strafvollstreckung wegen der in dem Europäischen Haftbefehl des Gerichts Targoviste vom 18.2.2010 (Nr. 1) enthaltenen Verurteilung durch das Gericht Targoviste vom 5.1.2010 (Nr. 9) wird für zulässig erklärt.
Die Fortdauer der Auslieferungshaft wird angeordnet.
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