Oberlandesgericht Köln, 2010-08-12, 6 AuslA 028/10

6 AuslA 028/10Obergericht12.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 AuslA 028/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-08-12

Aktenzeichen: 6 AuslA 028/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0812.6AUSLA028.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die Auslieferung des rumänischen Staatsangehörigen B. N. nach Rumänien zur Strafvollstreckung wegen der in dem Europäischen Haftbefehl des Gerichts Targoviste vom 18.2.2010 (Nr. 1) enthaltenen Verurteilung durch das Gericht Targoviste vom 5.1.2010 (Nr. 9) wird für zulässig erklärt.

Die Fortdauer der Auslieferungshaft wird angeordnet.

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