20 U 94/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-08-13, 20 U 94/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 94/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-13
Aktenzeichen: 20 U 94/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0813.20U94.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Beklagten und des Streithelfers gegen das am 21. April 2009 verkündete Urteil der 37. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 37 O 151/08 – werden zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen mit Ausnahme der durch die Streithilfe verursachten Kosten; diese hat der Streithelfer zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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