Oberlandesgericht Köln, 2010-08-13, 5 W 27/10

5 W 27/10Obergericht13.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 W 27/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-08-13

Aktenzeichen: 5 W 27/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0813.5W27.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 26.05.2010 gegen die im Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 11.05.2010 i.V.m. dem Teilabhilfebeschluss vom 14.07.2010 - 3 O 359/08 - erfolgte Streitwertfestsetzung wird zurückgewiesen.

Gerichtsgebühren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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