11 U 96/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-08-16, 11 U 96/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 96/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-16
Aktenzeichen: 11 U 96/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0816.11U96.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
I.
Der Senat beabsichtigt, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil die dafür erforderlichen Voraussetzungen nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 ZPO vorliegen.
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