Oberlandesgericht Köln, 2010-08-17, 9 U 41/10

9 U 41/10Obergericht17.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 41/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-17

Aktenzeichen: 9 U 41/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0817.9U41.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 21.01.2010 - 24 O 458/09 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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