Oberlandesgericht Köln, 2010-08-18, 5 U 127/09

5 U 127/09Obergericht18.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 127/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-18

Aktenzeichen: 5 U 127/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0818.5U127.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 18.11.2009 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 419/08 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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