Oberlandesgericht Köln, 2010-08-18, 5 U 44/10

5 U 44/10Obergericht18.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 44/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-18

Aktenzeichen: 5 U 44/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0818.5U44.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Beklagten wird das am 11.03.2010 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landge-richts Aachen - 12 O 457/09 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.070,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.10.2009 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Beklagte zu 88 % und die Klägerin zu 12 %. Die Kosten des Berufungsver-fahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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