5 U 44/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-08-18, 5 U 44/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 44/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-18
Aktenzeichen: 5 U 44/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0818.5U44.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Beklagten wird das am 11.03.2010 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landge-richts Aachen - 12 O 457/09 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.070,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.10.2009 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Beklagte zu 88 % und die Klägerin zu 12 %. Die Kosten des Berufungsver-fahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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