4 UF 81/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-08-23, 4 UF 81/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 81/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-23
Aktenzeichen: 4 UF 81/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0823.4UF81.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 08.03.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn (47 F 528/08) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 3.442,32 EUR festgesetzt ((536,86 € - 300,00 €) x 12 + 600,00 €).
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