Oberlandesgericht Köln, 2010-08-30, 11 W 57/10

11 W 57/10Obergericht30.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 W 57/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-08-30

Aktenzeichen: 11 W 57/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0830.11W57.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 27. 07. 2010 wird der Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 13. 07. 2010 - 11 O 74/10 - in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses des Einzelrichters vom 05. 08. 2010 abgeändert.

Dem Beklagten wird zur Verteidigung gegen die Klage ratenfreie Prozesskostenhilfe für die 1. Instanz unter Beiordnung von Rechtsanwalt G. C. in B. bewilligt.

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