11 W 57/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-08-30, 11 W 57/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 W 57/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-30
Aktenzeichen: 11 W 57/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0830.11W57.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 27. 07. 2010 wird der Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 13. 07. 2010 - 11 O 74/10 - in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses des Einzelrichters vom 05. 08. 2010 abgeändert.
Dem Beklagten wird zur Verteidigung gegen die Klage ratenfreie Prozesskostenhilfe für die 1. Instanz unter Beiordnung von Rechtsanwalt G. C. in B. bewilligt.
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