Oberlandesgericht Köln, 2010-08-31, 23 U 5/10

23 U 5/10Obergericht31.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 23 U 5/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-31

Aktenzeichen: 23 U 5/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0831.23U5.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

  1. Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Bergisch Gladbach vom 21. Mai 2010 (2 Lw 9/10) wie folgt abgeändert:

Dem Verfügungsbeklagten wird verboten, das Grundstück Gemarkung E. Flur 0, Flurstück XXX, Größe 2840 qm, zu betreten und Bewirtschaftungsmaßnahmen vorzunehmen.

Für den Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld oder Ordnungshaft in der gesetzlichen Höhe angedroht.

  1. Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungsbeklagte.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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