Oberlandesgericht Köln, 2010-09-03, 19 U 13/10

19 U 13/10Obergericht03.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 13/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-03

Aktenzeichen: 19 U 13/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0903.19U13.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen der Beklagten und der Klägerin gegen das am 22.12.2009 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 15 O 243/09 - werden zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 69 % und der Klägerin zu 31 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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