19 U 13/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-09-03, 19 U 13/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 13/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-03
Aktenzeichen: 19 U 13/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0903.19U13.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Beklagten und der Klägerin gegen das am 22.12.2009 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 15 O 243/09 - werden zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 69 % und der Klägerin zu 31 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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