Oberlandesgericht Köln, 2010-09-03, 20 U 1/10

20 U 1/10Obergericht03.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 1/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-03

Aktenzeichen: 20 U 1/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0903.20U1.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. November 2009 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 103/09 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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