21 WF 231/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-09-09, 21 WF 231/10
Oberlandesgericht Köln, 2010-09-09, 21 WF 231/10
21 WF 231/10Obergericht09.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 21 WF 231/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-09-09
Aktenzeichen: 21 WF 231/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0909.21WF231.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivillsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers 19. August 2010 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 19. Juli 2010 - 304 F 177/10 - abgeändert.
Gegen die Antragsgegnerin wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzwei-se für je 250 € ein Tag Ordnungshaft, festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Gegenstandswert des Verfahrens: 3.000 €.
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