Oberlandesgericht Köln, 2010-09-09, 21 WF 231/10

21 WF 231/10Obergericht09.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 21 WF 231/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-09-09

Aktenzeichen: 21 WF 231/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0909.21WF231.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Zivillsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers 19. August 2010 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 19. Juli 2010 - 304 F 177/10 - abgeändert.

Gegen die Antragsgegnerin wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzwei-se für je 250 € ein Tag Ordnungshaft, festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Gegenstandswert des Verfahrens: 3.000 €.

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