Oberlandesgericht Köln, 2010-09-23, 19 SchH 15/10

19 SchH 15/10Obergericht23.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 SchH 15/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-09-23

Aktenzeichen: 19 SchH 15/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0923.19SCHH15.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag der Antragsteller auf Aufhebung des Beschlusses des Schiedsgerichts, bestehend aus dem vorsitzenden Schiedsrichter H. M. sowie den beisitzenden Schiedsrichtern Dr. X. T. und Dr. S. L., vom 23.06.2010 und auf Feststellung, dass das Schiedsgericht nicht für die Entscheidung über die mit der Schiedsklage verfolgten Ansprüche zuständig ist, wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

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