4 UF 154/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-10-04, 4 UF 154/10
Oberlandesgericht Köln, 2010-10-04, 4 UF 154/10
4 UF 154/10Obergericht04.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 154/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-10-04
Aktenzeichen: 4 UF 154/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1004.4UF154.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Eschweiler - Familiengericht - vom 21.7.2010 - 12 F 128/10 - abgeändert und neu gefasst:
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.
Der Beschwerdeführerin wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe zur Durchführung ihrer Beschwerde unter Beiordnung von Rechtsanwalt M., B.-C. bewilligt.
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