6 W 82/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-10-05, 6 W 82/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 82/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-10-05
Aktenzeichen: 6 W 82/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1005.6W82.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Beschluss der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 230 O 49/10 - vom 23.04.2010 die Beschwerdeführerin in ihren Rechten verletzt hat, soweit darin der Beteiligten gestattet worden ist, der Antrag-stellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten Auskunft über den Namen und die Anschrift desjenigen Inhabers eines Internetanschlusses zu erteilen, dem am 11.03.2010 um 10:51:00 Uhr MEZ die IP-Adresse ... zugewiesen war.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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