Oberlandesgericht Köln, 2010-10-05, 6 W 82/10

6 W 82/10Obergericht05.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 W 82/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-10-05

Aktenzeichen: 6 W 82/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1005.6W82.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beschluss der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 230 O 49/10 - vom 23.04.2010 die Beschwerdeführerin in ihren Rechten verletzt hat, soweit darin der Beteiligten gestattet worden ist, der Antrag-stellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten Auskunft über den Namen und die Anschrift desjenigen Inhabers eines Internetanschlusses zu erteilen, dem am 11.03.2010 um 10:51:00 Uhr MEZ die IP-Adresse ... zugewiesen war.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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