Oberlandesgericht Köln, 2010-10-05, 9 U 76/10

9 U 76/10Obergericht05.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 76/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-05

Aktenzeichen: 9 U 76/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1005.9U76.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 04.03.2010 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 413/09 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.