Oberlandesgericht Köln, 2010-10-06, 5 U 28/08

5 U 28/08Obergericht06.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 28/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-06

Aktenzeichen: 5 U 28/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1006.5U28.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 9. Januar 2008 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 11 O 524/05 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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