Oberlandesgericht Köln, 2010-10-06, 6 AuslA 85/10

6 AuslA 85/10Obergericht06.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 AuslA 85/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-10-06

Aktenzeichen: 6 AuslA 85/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1006.6AUSLA85.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die Auslieferung des litauischen Staatsangehörigen B. T. nach Litauen zum Zwecke der Strafverfolgung wegen der im Europäischen Haftbefehl der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Litauen vom 23.7.2010 (14.3 - 236/10) bezeichneten Straftaten wäre zulässig, soweit nicht folgende 17 Navigationssysteme betroffen sind:

(1 - 3) zwei fest eingebaute Navigationssysteme unbekannter Marke und ein fest eingebautes Navigationssystem SSS 510 - jeweils entwendet in U.-V. in der Nacht zum 11.9.2007,

(4) ein fest eingebautes kombiniertes Navigationssystem D. APS mit Radio und Lautsprecher im Wert von etwa 9.000 € - entwendet in H.-P. in der Nacht zum 14.9.2007,

(5) ein Navigationssystem SSS-E mit Radio und Navigations-DVD - entwendet in H.-Südstadt in der Nacht zum 19.9.2007,

(6 - 8) eine eingebaute Navigationseinheit unbekannter Marke, ein fest eingebautes Navigationssystem mit CD unbekannter Marke und ein fest eingebautes Navigationssystem D. APS mit integrierter Freisprecheinrichtung - jeweils entwendet in M.-C. O. in der Nacht zum 25.10.2007,

(9 - 11) ein fest eingebautes Navigationssystem SSS-E, ein fest eingebautes Navigationssystem unbekannter Marke und ein fest eingebautes Navigationssystem D. APS - jeweils entwendet in N. in der Nacht zum 31.10.2007,

(12 - 13) ein festeingebautes Navigationssystem unbekannter Marke mit Radio und ein festeingebautes Navigationssystem unbekannter Marke mit Navigations DVD - entwendet in M-C. O. in der Nacht zum 22.11.2007,

(14 - 16) ein festeingebautes Navigationssystem SSS DDD DVD mit Radio und CD-Player, ein festeingebautes Navigationssystem unbekannter Marke mit Radio und ein festeingebautes Navigationssystem D. - jeweils entwendet in M.-X. in der Nacht zum 22.11.2007,

(17) ein festeingebautes Navigationssystem unbekannter Marke mit Steuereinheit - entwendet in Q.-W. am 27.11.2007.

Soweit sich die Verfolgung auf die Verwertung der o.g. 17 Navigations-systeme bezieht, wird der Antrag festzustellen, dass die Auslieferung zulässig wäre, abgelehnt.

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