20 U 191/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-10-08, 20 U 191/09
Oberlandesgericht Köln, 2010-10-08, 20 U 191/09
20 U 191/09Obergericht08.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 191/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-08
Aktenzeichen: 20 U 191/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1008.20U191.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 4. November 2009 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 409/07 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.716,73 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. Mai 2007 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten von 308,21 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. Januar 2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 24 % und die Beklagte 76 %. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 46 % und die Beklagte 54 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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