6 U 27/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-10-08, 6 U 27/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 27/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-08
Aktenzeichen: 6 U 27/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1008.6U27.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
Tenor
1.) Auf die Berufung der Beklagten wird das am 3.2.2010 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 76/09 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
2.) Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat die Klägerin zu tragen.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung des Kostenerstattungsanspruches durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
4.) Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.