Oberlandesgericht Köln, 2010-10-12, 9 U 84/10

9 U 84/10Obergericht12.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 84/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-12

Aktenzeichen: 9 U 84/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1012.9U84.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.02.2010 verkündete Grund- und Teil-Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 111/09 - abgeändert:

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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