2 Wx 156/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-10-15, 2 Wx 156/10
Oberlandesgericht Köln, 2010-10-15, 2 Wx 156/10
2 Wx 156/10Obergericht15.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 156/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-10-15
Aktenzeichen: 2 Wx 156/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1015.2WX156.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) vom 1. Oktober 2010 werden die Zwischenverfügungen des Rechtspflegers des Amtsgerichts - Grundbuchamts - Euskirchen vom 16. September 2010, XX-000-0, vom 23. August 2010 sowie 16. September 2010 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Entscheidung über den Eintragungsantrag der Beteiligten vom 15. Juni 2010 an das Amtsge-richt zurückgegeben.
Das Amtsgericht - Grundbuchamt - Euskirchen wird angewiesen, die Eintragung der Beteiligten zu 2) nicht von den in den Zwischenverfügungen erhobenen Bedenken abhängig zu machen.
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