Oberlandesgericht Köln, 2010-10-20, 16 U 56/09

16 U 56/09Obergericht20.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 U 56/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-20

Aktenzeichen: 16 U 56/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1020.16U56.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 02.06.2009 verkündete Urteil des Landgerichts Köln in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 30.07.2009 - 3 O 181/08 - dahingehend abgeändert, dass das Versäumnisurteil vom 17.11.2008 aufrechterhalten und die Klage abgewiesen wird.

Die Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils wird aufgehoben. Die Klägerinnen tragen die Kosten beider Instanzen sowie die Kosten der Säumnis.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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