4 UF 79/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-10-20, 4 UF 79/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 79/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-10-20
Aktenzeichen: 4 UF 79/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1020.4UF79.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Der Antragsgegnerin wird wegen Versäumung der Beschwerde- und Be-schwerdebegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt.
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 10.03.2010 - 32 F 269/08 - wird auf Kosten der Antragsgegnerin zurückgewiesen.
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