Oberlandesgericht Köln, 2010-10-27, 6 W 122/10

6 W 122/10Obergericht27.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 W 122/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-10-27

Aktenzeichen: 6 W 122/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1027.6W122.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

I. Der Antragsgegnerin wird für das Verfahren der Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts, soweit sie sich gegen eine Festsetzung des Streitwerts über den Betrag von 30.000 € hinaus wendet, ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und ihr zur Wahrnehmung ihrer Rechte Rechtsanwalt M, B 00, L beigeordnet.

II. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Streitwert für das Verfahren auf 30.000 € festgesetzt; im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

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