6 W 122/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-10-27, 6 W 122/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 122/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-10-27
Aktenzeichen: 6 W 122/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1027.6W122.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
I. Der Antragsgegnerin wird für das Verfahren der Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts, soweit sie sich gegen eine Festsetzung des Streitwerts über den Betrag von 30.000 € hinaus wendet, ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und ihr zur Wahrnehmung ihrer Rechte Rechtsanwalt M, B 00, L beigeordnet.
II. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Streitwert für das Verfahren auf 30.000 € festgesetzt; im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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