2 Wx 161/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-10-29, 2 Wx 161/10
Oberlandesgericht Köln, 2010-10-29, 2 Wx 161/10
2 Wx 161/10Obergericht29.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 161/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-10-29
Aktenzeichen: 2 Wx 161/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1029.2WX161.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Verfügung des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Bonn vom 30. September 2010 - 35 IV 600/10 - wird als unzulässig verworfen.
Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht werden nicht erhoben.
Zur Klarstellung wird der "Vorbescheid2 des Amtsgerichts Bonn vom 30. September 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über den Antrag der Beteiligten auf Teileröffnung des Erbvertrages vom 29. Januar 1987 - UR-Nr. 89/1987 des Notars Dr. S. E. in C. - an das Amtsgericht - Nachlassgericht - Bonn zurückgegeben.
Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.