20 W 62/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-11-02, 20 W 62/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 W 62/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-11-02
Aktenzeichen: 20 W 62/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1102.20W62.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln 23 OH 3/10 - vom 16. August 2010 aufgehoben.
Es soll im Wege des selbständigen Beweisverfahrens durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens Beweis erhoben werden über folgende Frage:
Bestand bei der Antragstellerin zu Beginn der im Oktober 2008, im März 2009 und im Oktober 2009 durchgeführten IVF-/ISCI-Behandlungen unter Berücksichtigung allgemeiner wie indivi-dueller Faktoren eine Erfolgsaussicht für eine künstliche Befruch¬tung von mindestens 15%?
Die weiteren erforderlichen Anordnungen werden dem Landgericht übertragen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.