11 U 54/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-11-03, 11 U 54/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 54/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-03
Aktenzeichen: 11 U 54/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1103.11U54.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 26.2.2010 (8 O 244/06) dahin abgeändert, dass der Beklagte verurteilt wird, über den vom Landgericht zuerkannten Betrag hinaus weitere 4.562,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.6.2006 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 55 % und der Beklagte zu 45 %.
Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 30 % und der Beklagte zu 70 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
(Von der Darstellung des Tatbestandes wird abgesehen, §§ 540 Abs. 2, 313 a ZPO.)
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