19 W 33/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-11-08, 19 W 33/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 W 33/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-11-08
Aktenzeichen: 19 W 33/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1108.19W33.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 12.08.2010 in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluss vom 13.10.2010 - 7 O 238/08 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
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