2 U 25/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-11-11, 2 U 25/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 25/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-11
Aktenzeichen: 2 U 25/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1111.2U25.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 27.01.2009 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 5 O 283/08 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.298,67 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sei dem 01.06.2007 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten beider Instanzen des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 33 % und das beklagte Land zu 67 %.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach diesem Urteil beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
Die Revision des Klägers wird zugelassen.
Die Revision des beklagten Landes wird nicht zugelassen.
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