2 Wx 165/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-11-12, 2 Wx 165/10
Oberlandesgericht Köln, 2010-11-12, 2 Wx 165/10
2 Wx 165/10Obergericht12.11.2010
Regest
Der Ausschluss der weiteren Bescherde durch § 335 Abs. 5 Satz 6 HGB verstößt weder gegen Verfassungs- noch gegen Europäisches Recht; er wirft insoweit auch keine zweifelhaften oder klärungsbedürftigen Fragen auf.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 165/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-11-12
Aktenzeichen: 2 Wx 165/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1112.2WX165.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Normen: AEUV Art. 267; EMRK Art. 6; GG Art. 19 Abs. 4, 20 Abs. 3, 100 Abs. 1; HGB § 335
Leitsätze
Der Ausschluss der weiteren Bescherde durch § 335 Abs. 5 Satz 6 HGB verstößt weder gegen Verfassungs- noch gegen Europäisches Recht; er wirft insoweit auch keine zweifelhaften oder klärungsbedürftigen Fragen auf.
Tenor
Die an das Oberlandesgericht Köln gerichtete weitere Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 25. Oktober 2010 gegen den Beschluß der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 21. September 2010 - 12 T 220/10 - wird als unzulässig verworfen.
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