6 W 185/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-11-18, 6 W 185/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 185/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-11-18
Aktenzeichen: 6 W 185/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1118.6W185.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 218 O 243/10 - vom 27.9.2010 abgeändert, soweit der Antrag zurückgewiesen worden ist, und angeordnet:
Die Verwendung von Verkehrsdaten (§ 3 Nr. 30 TKG) durch die Betei-igte zu 2.) zur Erteilung der Auskunft an die Antragstellerin über Namen und Anschriften derjenigen Nutzer, denen die aus der nachfolgend wiedergegebenen Anlage ASt 1 Nr. 321-384, das Werk "The Fame Monster" betreffend, ersichtlichen IP-Adressen zu den dort angegebenen Zeitpunkten zugeordnet waren, ist zulässig.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten selbst.
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