15 U 132/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-11-23, 15 U 132/09
Oberlandesgericht Köln, 2010-11-23, 15 U 132/09
15 U 132/09Obergericht23.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 132/09 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-23
Aktenzeichen: 15 U 132/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1123.15U132.09.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin und unter gleichzeitiger Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels wird das am 16.07.2009 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 27 O 41/09 – teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 7.000,00 € nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.09.2008 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 17 % und der Beklagten zu 83 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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