21 UF 183/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-12-06, 21 UF 183/10
Oberlandesgericht Köln, 2010-12-06, 21 UF 183/10
21 UF 183/10Obergericht06.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 21 UF 183/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-06
Aktenzeichen: 21 UF 183/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1206.21UF183.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 11.08.2010 - 32 F 66/10 - wird auf Kosten des Antragstellers mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Einschränkungen des Umgangsrechts auf Antrag des Antragstellers nach einem Jahr ab Rechtskraft dieser Entscheidung überprüft werden können.
II.
Der Antrag des Antragstellers, ihm zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, wird mangels Erfolgsaussicht der Beschwerde zurückgewiesen.
III.
Der Antragsgegnerin wird zur Rechtsverteidigung in vorliegendem Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt I. T. in C. ratenfrei bewilligt.
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