Oberlandesgericht Köln, 2010-12-06, 2 Ws 790/10

2 Ws 790/10Obergericht06.12.2010

Regest

1. Zu den Anforderungen an den Vortrag für einen Wiedereinsetzungsantrag gem. § 45 StPO. 2. Die unterbliebene Aushändigung eines Merkblatts über Rechtsmittel durch das Amtsgericht rechtfertigt nicht ohne weiteres die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 790/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-12-06

Aktenzeichen: 2 Ws 790/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1206.2WS790.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

  1. Zu den Anforderungen an den Vortrag für einen Wiedereinsetzungsantrag gem. § 45 StPO.

  2. Die unterbliebene Aushändigung eines Merkblatts über Rechtsmittel durch das Amtsgericht rechtfertigt nicht ohne weiteres die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen.

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